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Grundsteuer- und Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden und werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis Ende 2024 gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Die Gemeinde Langenweißbach wird in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2024 die Höhe der Grundsteuerhebesätze beschließen.

Weitere Informationen folgen hier in Kürze.

Das Sächs. Staatsministerium der Finanzen stellt hier Infos zur Verfügung:
 "Die neue Grundsteuer"


Telefonische Auskünfte zur Grundsteuerreform erteilt das zuständige Finanzamt Zwickau unter: 0375 28368 9700

 Video zur Grundsteuerreform vom DStGB:

Grundsteuerreform

Finanzen

 

Frau Klepzig-Köpping
Herr Wettstein
Telefon: 037603 559 15

klepzig-koepping@gv-langenweissbach.de
wettstein@gv-langenweissbach.de

 

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