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Grundsteuer- und Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein.

Der Gemeinderat der Gemeinde Langenweißbach hat am 17.10.2024 eine neue Hebesatzsatzung für 2025 mit den folgenden Hebesätzen beschlossen:

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)      305 v.H.
    
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)       345 v.H.
    
Gewerbesteuer                                                                   385 v. H.

Ende November bis Anfang Dezember werden die für 2025 gültigen Grundsteuerbescheide an die Eigentümer versendet.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag zur Bezahlung der Grundsteuer erteilt haben, ändern Sie diesen bitte entsprechend der neuen festgesetzten Beiträge.
Ist bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird von der bekannten Bankverbindung die Grundsteuer wie gewohnt zu den bekanntgegebenen Terminen abgebucht.
Falls sich eine Bankverbindung geändert hat, bitten wir um Information.

Das Sächs. Staatsministerium der Finanzen stellt hier Infos zur Verfügung:
 "Die neue Grundsteuer"


Telefonische Auskünfte zur Grundsteuer erteilt das zuständige Finanzamt Zwickau unter: 0375 28368 9700

 

Finanzen

 

Frau Klepzig-Köpping
Herr Wettstein
Telefon: 037603 559 15

klepzig-koepping@gv-langenweissbach.de
wettstein@gv-langenweissbach.de

 

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