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vorübergehendes Gaststättengewerbe beantragen

Beschreibung:

Eine „Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Rechtsgrundlagen des Verfahrens:

§ 2 Abs. 2 SächsGastG 

Rechtsgrundlagen der Kosten:

10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) lfd. Nr. 43 Tarifstelle 2

Frist der Verwaltung:

3 Monate

Kosten:

Gebührenrahmen von 15,00 € bis 70,00 €

Es werden festgesetzt:
1 Tag      15,00 €
2 Tage    20,00 €
3 Tage    25,00 €

Die Kostenbasis kann variieren.

Formular:

Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass

Dieses Formular ist ausfüll- und ausdruckbar. Bitte beachten Sie die Hinweise!

Gewerbeamt


Frau Voigt
Telefon: 037603 559 13
voigt@gv-langenweissbach.de

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