Skip to content

Tageshändler zulassen

Beschreibung:

Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Wochenmarktsatzung der jeweiligen Kommune. Es handelt sich um einen mündlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Tageserlaubnis ist erforderlich um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler anbieten zu dürfen.
Zur Zeit besteht kein Wochenmarkt und daher auch keine Wochenmarktsatzung in der Gemeinde Langenweißbach. Es besteht die Möglichkeit für einzelne Händler auf öffentlichen Plätzen eine Standerlaubnis zu erhalten.

Rechtsgrundlagen des Verfahrens:

§§ 67; 69 Gewerbeordnung (GewO) – Wochenmarkt

Kosten:

typisch   täglich:        5,00 €
              monatlich:  10,23 €
Die Kosten können aufwandsabhängig festgesetzt werden.

Gewerbeamt


Frau Voigt
Telefon: 037603 559 13
voigt@gv-langenweissbach.de

Portalwerkzeuge

   A A Drucken