Gewerberegisterauskunft erteilen
Beschreibung:
Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.
Rechtsgrundlagen des Verfahren:
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
Rechtsgrundlagen der Kosten:
9. Sächsische Kostenverzeichnis (9. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1
Frist Verwaltung:
3 Monate
Kosten:
einfache Auskunft: 9,00 €
erweiterte Auskunft: 17,50 €
Kosten können aufwandsabhängig festgesetzt werden.
Formular:
Gewerberegisterauszug beantragen - Formular als PDF - Datei
Dieses Formular ist ausfüll- und ausdruckbar. Bitte beachten Sie die Hinweise!