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Gewerberegisterauskunft erteilen

Beschreibung:

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.

Rechtsgrundlagen des Verfahren:

§ 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht

Rechtsgrundlagen der Kosten:

9. Sächsische Kostenverzeichnis (9. SächsKVZ) lfd. Nr. 46 Tarifstelle 1

Frist Verwaltung:

3 Monate

Kosten:

einfache Auskunft: 9,00 €
erweiterte Auskunft: 17,50 €
Kosten können aufwandsabhängig festgesetzt werden.

Formular:

Gewerberegisterauszug beantragen - Formular als PDF - Datei

Dieses Formular ist ausfüll- und ausdruckbar. Bitte beachten Sie die Hinweise!

Gewerbeamt


Frau Voigt
Telefon: 037603 559 13
voigt@gv-langenweissbach.de

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