Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht
In bestimmten Lebenslagen kann ein Personenkreis einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Dementsprechend sind beglaubigte Unterlagen beizulegen.
Nähere Information dazu finden Sie unter: Gebührenbefreiung
Der entsprechende Antrag ist auch auf dieser Seite des Beitragsservice oder in der Gemeindeverwaltung zu erhalten und ist ausgefüllt direkt bei der einzureichen.
Wir sind Ihnen bei der Beantragung gern behilflich.
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