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Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht

In bestimmten Lebenslagen kann ein Personenkreis einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht stellen. Dementsprechend sind beglaubigte Unterlagen beizulegen.
Nähere Information dazu finden Sie unter:   Gebührenbefreiung

Der entsprechende Antrag ist auch auf dieser Seite des Beitragsservice oder in der Gemeindeverwaltung zu erhalten und ist ausgefüllt direkt bei der einzureichen.

Wir sind Ihnen bei der Beantragung gern behilflich.













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Soziales

 

Frau Voigt
Telefon: 037603  559 14
  info@gv-langenweissbach.de

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