Skip to content

Wohngeldantrag stellen

Wohngeld

Wohngeld soll all jenen Bürgern helfen, deren Einkommen für eine angemessene Wohnung nicht ausreicht. Dieser Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum wird auf Antrag im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt. Bund und Land finanzieren die Leistungen gemeinsam.

Wenn Sie Mieter, Untermieter oder Nutzungsberechtigter von Wohnraum und bedürftig sind, können Sie Wohngeld in Form von Mietzuschuss beantragen.
Als Eigentümer eines Eigenheims beziehungsweise einer Eigentumswohnung ist es möglich, einen Lastenzuschuss zu beantragen.

Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen und umziehen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf das laufende Wohngeld! Daher sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Des Weiteren sind Sie auch verpflichtet, die zuständige Wohngeldstelle unverzüglich über Ihren Umzug zu informieren.

Die entsprechende Anträge erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung.
Diese werden an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Landkreis Zwickau                                   
Landratsamt Zwickau
Wohngeldstelle
Werdauer Str. 62
08056 Zwickau


Soziales

 

Frau Voigt
Telefon: 037603  559 14
  info@gv-langenweissbach.de

Portalwerkzeuge

   A A Drucken