Skip to content

Schwerbehindertenausweis beantragen

Beschreibung:

Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als schwerbehinderte Menschen eingestuft. Je nachdem, wie ausgeprägt die einzelnen Gesundheitsstörungen sind, werden zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt.

  • Behinderungen sind:

    Erhebliche Gehbehinderung
    Außergewöhnliche Gehbehinderung
    Blindheit
    Gehörlosigkeit
    Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln
    Hilflosigkeit
   
Die zuständige Behörde, in unserem Fall das Sozialamt des Landratsamtes Zwickau richtet sich bei der Feststellung einer Behinderung oder Schwerbehinderung nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht festgelegt sind.

Ein entsprechender Antrag kann in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Dieser geht zur Bearbeitung an die zuständige Behörde:

Landkreis Zwickau                                    
Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Werdauer Str. 62
08056 Zwickau


Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit den eingetragenen Merkzeichen und ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche müssen jeweils bei den gewährenden Stellen beantragt werden.

  • Leistungen um Nachteile auszugleichen sind u.a.:

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Finanzielle Sicherung
    Steuerliche Erleichterungen
    Mobilität für behinderte Menschen
    Rund ums Wohnen
    Frühberatung / Früherkennung / Frühförderung
    Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Besonderer Kündigungsschutz
    Integrationsfachdienste
    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
    Leistungen der Pflegeversicherung

Soziales

 

Frau Voigt
Telefon: 037603  559 14
  info@gv-langenweissbach.de

Portalwerkzeuge

   A A Drucken