Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird in der jährlichen Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr auf der Grundlage des § 74 der SächsGemO vom Gemeinderat beschlossen.
Rechtsgrundlagen:
Haushaltssatzung 2015
Steuersatz:
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital 385,00 v.H.