Schwerbehindertenausweis beantragen
Beschreibung:
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt und die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind, werden als schwerbehinderte Menschen eingestuft. Je nachdem, wie ausgeprägt die einzelnen Gesundheitsstörungen sind, werden zusätzlich Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt.
- Behinderungen sind:
Erhebliche Gehbehinderung
Außergewöhnliche Gehbehinderung
Blindheit
Gehörlosigkeit
Begleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilflosigkeit
Die zuständige Behörde, in unserem Fall das Sozialamt des Landratsamtes Zwickau richtet sich bei der Feststellung einer Behinderung oder Schwerbehinderung nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die im sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht festgelegt sind.
Ein entsprechender Antrag kann in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Dieser geht zur Bearbeitung an die zuständige Behörde:
Landkreis Zwickau
Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Werdauer Str. 62
08056 Zwickau
Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit den eingetragenen Merkzeichen und ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Nachteilsausgleiche müssen jeweils bei den gewährenden Stellen beantragt werden.
- Leistungen um Nachteile auszugleichen sind u.a.:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Finanzielle Sicherung
Steuerliche Erleichterungen
Mobilität für behinderte Menschen
Rund ums Wohnen
Frühberatung / Früherkennung / Frühförderung
Begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Besonderer Kündigungsschutz
Integrationsfachdienste
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Leistungen der Pflegeversicherung