Skip to content

Gewerbesteuer

 

Die Gewerbesteuer wird in der jährlichen Haushaltssatzung für das entsprechende Haushaltsjahr auf der Grundlage des § 74 der SächsGemO vom Gemeinderat beschlossen.

Rechtsgrundlagen:

Haushaltssatzung 2015

Steuersatz:

nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital                                 385,00 v.H.

 

Finanzen

 

Frau Klepzig-Köpping
Herr Wettstein
Telefon: 037603 559 15

klepzig-koepping@gv-langenweissbach.de
wettstein@gv-langenweissbach.de

 

Portalwerkzeuge

   A A Drucken