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An- und Abmeldung eines Hundes

Beschreibung:

Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer. Der Eigentümer ist damit zur Anmeldung des Hundes entsprechend der Hundesteuersatzung verpflichtet, wenn das Tier mehr als 3 Monate alt ist.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Zur An- und Abmeldung füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken dieses unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurück.

Hundesteuer -  An- und Abmeldung (hier klicken!)

Rechtsgrundlagen des Verfahrens:

Hundesteuersatzung – Anzeigepflicht

Kosten:

erster Hund:   30,00 €
zweiter Hund: 50,00 €
gefährlicher erster Hund:     200,00 €
gefährlicher zweiter Hund:  400,00 €

Finanzen

 

Frau Klepzig-Köpping
Herr Wettstein
Telefon: 037603 559 15

klepzig-koepping@gv-langenweissbach.de
wettstein@gv-langenweissbach.de

 

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