vorübergehendes Gaststättengewerbe beantragen
Beschreibung:
Eine „Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass" wird benötigt, um bei einem Straßenfest, Sportturnier, Sommerfest, Weihnachtsmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.
Rechtsgrundlagen des Verfahrens:
§ 2 Abs. 2 SächsGastG
Rechtsgrundlagen der Kosten:
10. Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) lfd. Nr. 43 Tarifstelle 2
Frist der Verwaltung:
3 Monate
Kosten:
Gebührenrahmen von 15,00 € bis 70,00 €
Es werden festgesetzt:
1 Tag 15,00 €
2 Tage 20,00 €
3 Tage 25,00 €
Die Kostenbasis kann variieren.
Formular:
Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
Dieses Formular ist ausfüll- und ausdruckbar. Bitte beachten Sie die Hinweise!