An- und Abmeldung eines Hundes
Beschreibung:
Das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet unterliegt der Hundesteuer. Der Eigentümer ist damit zur Anmeldung des Hundes entsprechend der Hundesteuersatzung verpflichtet, wenn das Tier mehr als 3 Monate alt ist.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Zur An- und Abmeldung füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken dieses unterschrieben an die Gemeindeverwaltung zurück.
Hundesteuer - An- und Abmeldung (hier klicken!)
Rechtsgrundlagen des Verfahrens:
Hundesteuersatzung – Anzeigepflicht
Kosten:
erster Hund: 30,00 €
zweiter Hund: 50,00 €
gefährlicher erster Hund: 200,00 €
gefährlicher zweiter Hund: 400,00 €